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In der Schweiz werden grundsätzlich mehrere Schulbildungsmöglichkeiten für Kinder mit einer Hörschädigung angeboten. Dank der heutigen akustischen Technik ist es den meisten hörbeeinträchtigten Kindern möglich, eine altersgemässe Sprachentwicklung zu durchlaufen. Sie besuchen meist die Regelschule in ihrer Wohngemeinde und werden nach Bedarf intensiv oder auch nur sporadisch von schulischen AudiopädagogInnen betreut. Ein Netz von audiopädagogischen Beratungsstellen für hörgeschädigte Kinder in Regelschulen überspannt die ganze Schweiz.
Hörbehinderte Kinder können oft eine hohe Sprech- und Sprachkompetenz erlangen und dank neusten Hörhilfen auch telefonieren und sich perfekt in den verschiedenen Dialekten der Schweiz verständigen.
Hat das hörgeschädigte Kind jedoch zusätzliche Bedürfnisse (z.B. wegen Zentral-auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, Lähmungen, geistiger Behinderung oder auch Fremdsprachigkeit), kann es vorübergehend, für längere Zeit oder immer die Angebote einer Sonderschule in Anspruch nehmen. In der Schweiz stehen verschiedene Institutionen zur Verfügung, die auch verschiedene Methoden anbieten (Lautsprache oder LBG = lautsprachlich begleitende Gebärden).
Abschliessend kann festgehalten werden: Es kann keine generelle Empfehlung für alle Hörbehinderten gemacht werden. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden.
Eine Übersicht der Sonderschulen für Hörgeschädigte finden Sie unter:
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