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17. März 2010

6. IV-Revision: Hörbehinderte lehnen Hilfsmittelmonopol ab

Die lautsprachlich kommunizierenden Hörgeschädigten der Schweiz lehnen den in der 6. IV-Revision vorgesehenen Staatseinkauf von Hilfsmitteln ab, weil er zu Leistungsabbau und Bevormundung führt. Die hochgradig Hörbehinderten fordern hingegen eine ausgebaute Härtefallregelung und eine Stärkung der Betroffenen als mündige Konsumentinnen und Konsumenten.

Die 6. IV-Revision gefährdet die Selbstbestimmung aller Betroffenen indem sie eine Rechtsgrundlage für einen Staatseinkauf von 40 Hilfsmittelkategorien schaffen will. LKH Schweiz vertritt die Menschen in der Schweiz, die dank modernster Hörgerätetechnologie wieder voll in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden können. Wir fordern deshalb, dass:

- das Hilfsmittelmonopol zu überdenken ist. Die Einschränkung der Wahlfreiheit und die Qualitätseinbusse sind massiv. Nur der freie Wettbewerb garantiert hervorragende Lösungen für alle Betroffenen. Es ist zu fragen ob das BSV sich immer neue Aufgaben zuschanzen will für die das benötigte Know-how schlicht fehlt – und die der Markt eindeutig besser lösen kann.

- eine Gesamtschau des Systems nötig ist: was ist eine „einfache und zweckmässige Versorgung“ (Art. 21 Abs. 3)? Beinhaltet dies ein undurchschaubares dreistufiges Tarifsystem? Ist die Unmöglichkeit, sich den Akustiker selbst auszuwählen darin enthalten? Und so weiter. Es ist für uns Betroffene schon heute eine Zumutung, nicht frei wählen zu dürfen.

- die stark Betroffenen eine Härtefallregelung erhalten. Die grosse Menge der Versorgung von leichten Hörschädigungen muss von der Versorgung schwer hörgeschädigter Personen und von Kindern abgekoppelt werden. Diese sind oft seit frühesten Kindesbeinen an auf qualitativ hochstehende Hilfsmittel angewiesen um sich optimal integrieren zu können.

- folgende Alternative zu prüfen ist: Die individuelle Bedarfsabklärung als Grundsatz der gesamten Hilfsmittelversorgung. Diese mündet in ein Hilfsmittelbudget, das von den Betroffenen selbstverantwortlich eingesetzt werden kann. Wenn der Betroffene sein Hilfsmittelbudget nicht ausschöpft, weil er die Hilfsmittel günstiger einkauft, soll er die Ersparnis behalten dürfen. Die IV erhält daraufhin eine Mitteilung über den tieferen Preis und kann so Druck auf die Industrie ausüben und dies bei der Erstellung des Hilfsmittelbudgets einfliessen lassen. Dieser Preisdruck entsteht durch die individuellen Entescheidungen der Betroffenen und nicht durch ein Hilfsmonopol des Staates. Dieses Anreizsystem sollte in einem Pilotversuch geprüft werden.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, uns als Direktbetroffene am Gesetzgebungsprozess zu beteiligen. Wir bitten Sie, unsere Erwägungen und unsere Anträge ernsthaft zu prüfen und zu berücksichtigen.

LKH Schweiz
Philipp Keller, Präsident

 

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