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31. März 2011
Gebärdensprache in der Bildung
Der Schweizerische Gehörlosenbund (SGB) hat kürzlich Forderungen an die Bildungsverantwortlichen und Behörden in der Schweiz formuliert, in welcher die Gebärdensprache als der Schlüssel zur Bildung und Information dargestellt wird. LKH Schweiz wurde um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme ist etwas ausführlicher gehalten, damit auch Laien ein Zugang gegeben wird.
Was ist Gebärdensprache?
Der Begriff Gebärdensprache ist zu differenzieren nach der Art und Weise ihrer Anwendung. Man unterscheidet die lautsprachlich begleitenden Gebärden von der Gebärdensprache. Erstere wird zur Unterstützung der Lautsprache verwendet, die Lautsprache ist das Bezugssystem. Bei der Gebärdensprache haben sowohl das Vokabular als auch die Grammatik keine direkte Entsprechung in der Lautsprache, und es existiert keine brauchbare Notationsform. So wird die Gebärdensprache ausschliesslich mündlich verwendet. Die Gebärdensprache ist ausserdem keine einheitliche Sprache. Weil die GS nicht angemessen schriftlich fixiert werden kann, hat sich kein einheitliches Kommunikationssystem herausgebildet. Stattdessen gibt es je nach Region und Umfeld verschiedener Hörgeschädigtenschulen durchaus unterschiedliche Gebärden.
Verhältnisse
Es in der Schweiz etwa 8'000 Gehörlose. Nach diversen praktischen Erfahrungen aus dem schulischen Alltag kann man bei etwa 90% der Kinder mit einem Hörverlust von mehr als 90dB (also den gehörlosen Kindern) davon ausgehen, dass sie die Lautsprache erlernen können – rechtzeitige Erfassung, adäquate Hörversorgung und hörpädagogische Förderung vorausgesetzt. Bei etwa 10% der gehörlosen Kinder ist dies nicht möglich.
Bezogen auf die Gesamtpopulation in der Schweiz, bedeutet dies, dass man pro Jahrgang mit einer Handvoll Kinder rechnen muss, die die Lautsprache nicht erlernen können. Offen bleibt, ob bei früherer Intervention nicht auch diesen Kindern die Lautsprache erschlossen werden kann. Unberücksichtigt bleibt ebenfalls, ob diesen Kindern der Zugang zur Lautsprache nicht doch möglich wird, wenn sie früh mit einem Cochlear-Implantat versorgt werden.
Das Erlernen der Gebärdensprache
Weder im Ausland noch in der Schweiz gibt es Berichte, welche belegen, dass die frühe Verwendung von Gebärdensprache den Erwerb der Lautsprache in irgendeiner Weise fördert. Im Gegenteil, mittlerweile wird davon ausgegangen, dass die frühe Verwendung von Gebärdensprache den Erwerb der Lautsprache behindert.
Von medizinischer Seite wird unisono darauf hingewiesen, dass die Lautsprachkompetenz nur durch frühe und gezielte akustische Reize entwickelt wird, weil die Hirnreifung im wesentlichen im frühen Kindesalter stattfindet. Die Vorbereitung hörgeschädigter Kinder auf die hörende und lautsprachliche Gesellschaft erfordert deshalb – soweit möglich – den Lautspracherwerb, während die Gebärdensprache von jedem Kind ohne weiteres auch später noch erlernt werden kann. Viele Mitglieder des LKH Schweiz sind hervorragende Beispiele dafür.
Es ist unbestritten: Die Gebärdensprache ist eine Fremdsprache für die meist hörenden Eltern. Sie müssen diese Sprache zuerst erlernen, bevor sie diese ihren Kindern weitergeben können. Es darf die Frage gestellt werden, ob eine Erziehung in einer für die Eltern fremde Sprache vergleichbare Ergebnisse erzielt wie eine Erziehung in der Muttersprache. Ein Beispiel dient zur Illustration: Ein Elternpaar beherrscht Deutsch als Muttersprache. Nun sollen sie sich jedoch in Portugiesisch mit ihrem Kind unterhalten, nur weil das Kind gehörlos ist. Es ist davon auszugehen, dass dies eine Integration in die deutschsprachige Gemeinschaft eher hindert als fördert.
Folgerungen
Neue Ansätze in der Hörgeschädigtenpädagogik müssen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der so verschiedenen hörgeschädigten Kindern bezogen sein. Dabei muss gebührend berücksichtigt werden, dass die technischen und pädagogischen Möglichkeiten für heutige Kinder auf keinen Fall vergleichbar sind mit den Möglichkeiten, die die Generation der Eltern vorfand.
Daraus ergeben sich die Forderungen des LKH Schweiz für die Bildung hörgeschädigter Kinder:
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Angebote für hörgeschädigte Kinder (ohne gravierende Zusatzeinschränkungen), inklusive cochlear-implantierte Kinder:
Heutzutage ist es Realität, dass eine grosse Zahl hörgeschädigter Kinder eine integrative Förderung zusammen mit hörenden Kindern erhalten. Andererseits gibt es durchaus mittelgradig schwerhörige Kinder, die eines Kleinklassenverbandes bedürfen. Der Hörstatus der Kinder ist kein Gradmesser für ihre sprachlichen und intellektuellen Möglichkeiten. Dies stellt den Regelfall dar.
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Angebote für mehrfachbehinderte hörgeschädigte Kinder:
Eine kleine, aber nicht zu vernachlässigende Gruppe stellen die mehrfachbehinderten hörgeschädigten Kinder. Durch sorgfältig begleitende Diagnostik ist zu klären, welche Stützmassnahmen sie benötigen, um die Schule gemäss ihren Möglichkeiten zu durchlaufen. Wenn die Zusatzbehinderungen so gravierend sind und deutlich wird, dass das Kind durch Lautsprache nicht zu erreichen ist, so ist es nötig, dass ihm Gebärden für die Kommunikation angeboten werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen lautsprachbegleitenden Gebärden und der Gebärdensprache als Ersatz der Lautsprache. |
Ausbildung der Hörgeschädigtenpädagogen
Die Rahmenbedingungen für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten massiv verbessert. Die Hörgeschädigtenpädagogik muss folglich auf diese Herausforderungen adäquat reagieren:
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Der Grossteil der hörgeschädigten Kinder benötigt Audiopädagogen, die eine gute Ausbildung in den Bereichen Hören, Hörförderung und Technik erhielten.
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Die Minderheit hörgeschädigter Kinder, die trotz aller technischen Hilfsmitteln und hörpädagogischen Bemühungen keinen Zugang zur Lautsprache erhalten können, sollen nach angemessenen diagnostischen Abklärungen Gebärdensprache angeboten bekommen. |
Zwang zur Gebärdensprache?
Aufgrund obiger Darstellung ist ersichtlich, dass die Gebärdensprache nur für einen kleinen Teil der künftigen Gehörlosengeneration relevant sein wird.
Betrachtet man die heutigen älteren (40+) erwachsenen Gehörlosen, so kann man feststellen, dass sie Lautsprache erlernt haben, diese jedoch wegen mangelnder adäquaten Hörhilfen oft nur sehr fragmentarisch über das Ohr aufnehmen konnten. Durch die damals leider übliche Späterfassung (das Durchschnittsalter war mindestens 4 Jahre), konnten ihre Hörreste aber nicht in dem für den hörgerichteten Spracherwerb angemessenen Zeitraum stimuliert werden. Das Erlernen der Lautsprache war besonders mühsam, sie waren und sind vorrangig auf das Ablesen angewiesen. Wer normal hört, kann sich von der damit verbundenen Anstrengung und Anspannung nur schwer ein Bild machen. Daher benutzen viele dieser Gehörlosen die Gebärdensprache. Die technische Entwicklung kam zu spät, und sie können wohl aufgrund fehlender eigener Erfahrung ihren Nutzen nicht erkennen.
Es sollte selbstverständlich sein und bedarf unseres Erachtens keines Gesetzes, dass die Benutzung von Gebärdensprache älteren erwachsenen Gehörlosen ihnen überlassen wird.
Da Politik jedoch immer zukunftsorientiert sein muss, hat sie an die Bandbreite der jüngeren Hörgeschädigten und heranwachsenden Kindern zu denken. Ihnen wird es leichter fallen, mit Hilfe der modernen Hörhilfen und der lautsprachlichen Kommunikation, alle Wege und Chancen selbstständig zu nutzen, welche sich in unserer Gesellschaft bieten. Die Integration auf dem Arbeitsmarkt wird vorrangig lautsprachlich kommunizierenden Hörgeschädigten gelingen. Abwegig wäre die Vorstellung, dass zugunsten einiger tausend Gebärdensprachler Millionen in der Berufswelt eine weitere Sprache erlernen – neben Schriftdeutsch, Dialekt, Landessprachen, bei Migranten Muttersprache und international orientierten Arbeitskräften Englisch und eventuell noch einer Fremdsprache. Auch verständnisvolle und hilfsbereite Guthörende sähen keine Verhältnismässigkeit, eher freches Lobbydenken.
Wer bedarf also eines Kompetenzzentrums für Gebärdensprache und Kultur? Es gibt heute bereits Beratungsstellen für Hörbehinderte. Wer benutzt hauptsächlich diese Einrichtungen? Bekannt ist, dass nur eine sehr kleine Minderheit der lautsprachlich kommunizierenden Hörgeschädigten die Angebote der Fachberatungsstellen in Anspruch nimmt. Ob mehr lautsprachliche Hörgeschädigte sie nutzen würden, wenn der Bekanntheitsgrad der Beratungsstellen grösser wäre, sei dahingestellt. Vieles spricht jedoch dafür, dass Hörgeschädigte, die grosse Schwierigkeiten haben in der lautsprachlichen Kommunikation, ständiger Begleitung und Beratung bedürfen und sich nur sehr schwer in den Arbeitsmarkt integrieren können.
Aus diesen Gründen lehnt der LKH Schweiz die Verwendung der Gebärdensprache in der Erziehung ab. Die frühe Verwendung der Gebärdensprache führt zu einer Abhängigkeit von eben jener Sprache, und daraus folgenden verminderten Möglichkeiten der Integration in die lautsprachliche Gesellschaft. Das erklärte Ziel LKH Schweiz ist jedoch, dass die heutigen technischen und pädagogischen Chancen genutzt werden, damit hörgeschädigte Menschen ein Teil der hörenden, lautsprachlichen Gesellschaft werden. Kann es erstrebenswert sein, nahezu immer von Gebärdendolmetschern begleitet sein zu müssen? Ist dies bezüglich Ressourcen und Kosten überhaupt möglich? An andere Forderungen mit hohen finanziellen Folgen zu richten, die vermeidbar sind, ist verwerflich.
Der LKH Schweiz Vorstand
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