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WER IST BETROFFEN?

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„Nicht hören trennt von den Menschen, nicht sehen trennt von den Dingen. Nicht hören und sehen trennt von der Aussenwelt.“

In der Schweiz leben ca. 9000 Menschen, die gleichzeitig schlecht sehen und schlecht hören. Gehören Sie zu ihnen oder kennen Sie eine Person, die betroffen ist? Nur eine kleine Zahl der Betroffenen wird hörsehbehindert oder taubblind geboren. Die meisten sind zunächst sehbehindert oder noch öfters schwerhörig oder gehörlos. Mit der Zeit verschlechtert sich aber auch das noch intakte Sinnesorgan.

Blinde Menschen können das fehlende Sehvermögen mit dem Gehörsinn kompensieren. Das ist für Hörsehbehinderte nur noch eingeschränkt möglich. Stark hörsehbehinderte Menschen haben aufgrund der doppelten Sinnesbeeinträchtigung sehr spezifische Ansprüche und können deshalb die Hilfsangebote für Hörbehinderte und Sehbehinderte nicht ohne weiteres nutzen. (Schulen, Berufseinführung, Freizeitangebote, Informationsmittel usw.)

Dazu die Aussage einer betroffenen Frau:
„Ich konnte bis zum 60. Altersjahr arbeiten. Danach kam ich mit der IV-Stelle meines Kantons in Kontakt, weil mein Sehvermögen immer schlechter wurde. Seit der Kindheit trug ich schon zwei Hörapparate, konnte mit diesen und vielen Tricks aber immer arbeiten. Ich habe weiterhin bei der Hörbehindertenorganisation meines Wohnortes mitgearbeitet, deren Mitglieder natürlich noch gut sahen. Ich war dann auch bei der Organisation der Sehbehinderten, die wiederum gut hörten. So fühlte ich mich weder hier noch dort wohl. Erst über eine Sozialarbeiterin einer Beratungsstelle für Sehbehinderte habe ich die SZB-Beratungsstelle kennen gelernt. Und erst als ich das erste Mal mit Personen mit der doppelten Sinnesbehinderung in Kontakt treten konnte, merkte ich, dass ich kein Einzelfall bin, dass es anderen genau so geht. Bis dahin glaubte ich tatsächlich, dass ich weit und breit die einzige Person mit zwei Sinnesproblemen bin!“

Sind auch Sie betroffen?
Manche Menschen mit einer Hörbehinderung sind sich ihrer reduzierten Sehkraft nicht bewusst, weil eine zusätzliche Sehbehinderung oft schleichend daher kommt und deshalb als solche nicht erkannt wird. Schade, denn mit dem Erkennen einer Sehbeeinträchtigung und deren Behandlung kann oft eine Verbesserung der Lebensqualität erreicht werden.

Testfragen zur eigenen Beobachtung:

Sie erkennen eine Person nicht, wenn Sie unerwartet zu Besuch kommt.

   
Sie haben Schwierigkeiten mit der Wiedererkennung von Gesichtern auf Distanz, z.B. quer durch einen Raum
   
Sie haben Probleme mit dem Lesen von Zeitungen und dem Erkennen von
Bildern im Fernsehen. (Sie sitzen z.B. oft besonders nah am Bildschirm)
   
Sie sind froh um Hilfe, um verlegte Gegenstände wiederzufinden
   
Sie haben Probleme die Zeit zu erkennen, weil es Schwierigkeiten bereitet, das Zifferblatt ablesen zu können.
   
Sie sind froh um Begleitung bzw. sind unsicher bei Gängen ausser Haus und/oder innerhalb unbekannter Räume.
   
Sie haben immer öfters Probleme wegen Ihrem schlechteren Sehvermögen.
   
Sie haben schon eine sehr starke Brille oder ein Hilfsmittel für Sehbehinderte. (z.B. Lupe, extra Beleuchtung, Blindenstock, Kassettenrecorder oder CD-Player usw.)

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Punkte mit „ja“ beantworten können, lohnt sich eine Kontaktaufnahme bei einer SZB Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

 
     
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  Wenn das Sehen und Hören schwächer werden...
 
 

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2. März 2012 in Luzern

 
   
 
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  Letzte Aktualisierung 14.05.2012  l  © Copyright by LKH-Schweiz 2007