HOME  /  SITEMAP  /  KONTAKT
 
ÜBER UNS
LKH Schweiz
Unsere Ziele
Öffentlichkeitsarbeit
Geschichte
Mitmachen
Spenden
Jahresbericht
Vorstand
Vereinsstatuten
   > I. Name, Sitz, Zweck
   > II. Mitgliedschaft
   > III. Finanzen
   > IV. Organisation
   > V. Auflösung
   > VI. Schlussbestimmungen
DIENSTLEISTUNG
LAUTSPRACHE
ELTERN & KINDER
RATGEBER
PUBLIC RELATIONS
LINKS
 
 
VEREINSSTATUTEN pdf  /  drucken
 
 

I.  Name, Sitz, Zweck

Art. 1

Unter dem Namen "Lautsprachlich kommunizierende Hörgeschädigte Schweiz" (im weiteren LKH Schweiz genannt) besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art. 60-79 ZGB) mit Sitz in Luzern.

Art. 2

LKH Schweiz dient als Dachverband für regional-schweizerische Sektionen.

Art. 3

Der Verein bezweckt

Art. 3.1

die Information seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit über möglichst alle Aspekte der lautsprachlichen Erziehung Hörgeschädigter.
Dazu gehören insbesondere aktuelle Informationen über Hörschädigungen, deren Ursachen, Auswirkungen und Bewältigung, neueste Informationen über technische Hörhilfen, moderne medizinische Entwicklungen, Therapiekonzepte und Therapiemöglichkeiten.

Art. 3.2

die sachliche Aufklärung über die mit der lautsprachlichen Erziehung verbundenen Möglichkeiten einer echten Integration in die Gesellschaft in allen Bereichen des zwischenmenschlichen Daseins (Früherziehung, Kindergarten, Schule, Studium, Ausbildung, Beruf, Weiterbildung, Gesellschaft, Politik, Freizeit, Sport usw.).

Art. 3.3

die regelmässige Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, dass die hörende Gesellschaft und insbesondere die Politiker zur Kenntnis nehmen, dass es Hörgeschädigte gibt, die die lautsprachliche Erziehung wünschen und verlangen, weil sie dank ihrer Lautsprachkompetenz von der Gesellschaft der Hörenden akzeptiert und geschätzt werden und in psycho-sozialer Hinsicht eine ausgeglichene Identität entwickeln.

Art 3.4

die Förderung und Verbreitung der lautsprachlichen Erziehung, damit auch in Zukunft hörgeschädigte Menschen eine faire Chance haben, ihr Potential als Mitglied der menschlichen Gesellschaft voll zu entfalten.

Art. 3.5

den Erfahrungs- und Gedankenaustausch innerhalb der lautsprachlich kommunizierenden Hörgeschädigten, aber auch zwischen ihnen und der Gesellschaft, die sich für die lautsprachliche Erziehung Hörgeschädigter engagieren soll.

Art. 4

Diese Ziele versucht der Verein durch folgende Mittel zu erreichen:

Art. 4.1

durch regelmässige Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit dem Ziel, einen aktuellen Informations- und Erfahrungsaustausch zu pflegen.

Art. 4.2

durch die Veröffentlichung und Verbreitung von mediengerechtem Dokumentationsmaterial über die lautsprachliche Erziehung bei Hörgeschädigten und über die Integration in die Gesellschaft.

Art. 4.3

durch die persönliche Beratung von hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen, bzw. deren Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Therapeutinnen und Therapeuten.

Art. 4.4

durch Kontakte und Mitarbeit in anderen Organisationen und Institutionen im Bereich der Hörgeschädigtenpädagogik, der Medizin, der Audiologie, des Behindertenwesens, der Sozialversicherung und der Finanzwelt.

Art. 4.5

durch die Ergreifung anderer, für das Erreichen der Vereinsziele geeigneter Mittel.

Art. 5

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 
     
  Werden Sie Mitglied!  
Unser Spendenkonto
60-31609-8
 

Originalbatterie 675 IMPLANT Plus von Power one!

Vereinsmitglieder profitieren von preisgünstigen Batterien für Cochlea-Implantate und leistungsstarke Hörgeräte. 1 Blister zum Preis von nur CHF 5.50.

Zur Bestellung >

 
   
  Wenn das Sehen und Hören schwächer werden...
 
 

Regiotreffs demnächst:

2. März 2012 in Luzern

 
   
 
Abonnieren Sie unser RSS-Feed
 
 
 
  Letzte Aktualisierung 14.05.2012  l  © Copyright by LKH-Schweiz 2007